Der LAG Obere Havel e.V. (kurz LAG) startete am 01.06.2026 die dritte Auswahlrunde für Kleinprojekte von Aktiven und Engagierten lokaler Initiativen (Regionalbudget) mit einem finanziellen Budget von 60.000 Euro. Interessenten reichen ihre Projekte bis zum 31.08.2026 ein.
Unterstützt werden das Engagement und die Zusammenarbeit von Akteuren in den Orten der LEADER-Region für Projekte, die dem Gemeinwohl dienen und zum besseren Miteinander im Ort beitragen. Voraussetzungen für eine Förderung über das Regionalbudget sind neben ggf. notwendigen Genehmigungen und dem Vorhandensein des Eigenanteils vor allem das Engagement und die aktive Mitgestaltung der Menschen, die das Vorhaben umsetzen wollen.
Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt (siehe RES Kap. 6.2.3, S. 60), bewertet die LAG die Projekte nach folgenden fünf Kriterien:
Antragsteller können gemeinnützige Vereine, Kirchen und Kommunen sein. Es können Projekte mit einem Investitionsvolumen von 3.000 bis 10.000 Euro eingereicht werden. Die Förderung beträgt 80%.
Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Obere Havel e.V. Voraussichtlich im September 2026 wird die LAG die Vorhaben anhand der Projektauswahlkriterien bewerten und damit über die Aufnahme der Kleinprojekte in den zweiten Aktionsplan für das Jahr 2026 entscheiden.
Sollte das bereitgestellte Budget überzeichnet sein, werden die Projekte mit gleicher Punktzahl aufsteigend nach der jeweiligen Investitionssumme berücksichtigt, bis das Budget ausgeschöpft ist.
Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per E-Mail (ile-treff-oberhavel@web.de) für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.
Eine kleine Übersicht des Ablaufs finden Sie hier.
Der Lokale Aktionsgruppe (LAG) Obere Havel e.V. startete die siebte und voraussichtlich letzte Auswahlrunde für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Über die Richtlinie können Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen, Verbänden und Vereinen unterstützt werden. Ziel der Projektumsetzung ist die Belebung und Entwicklung des ländlichen Raumes in Oberhavel.
Projekte in unserer LEADER-Region können mit Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) sowie mit Mitteln des Landes Brandenburg unterstützt werden. Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf. Für die siebte Auswahlrunde steht in der Region 2,83 Mio. EUR zur Verfügung. Gegebenfalls ist ein weiterer Projektaufruf mit Restmitteln geplant. In Abhängigkeit von Fördergegenstand und Antragsteller liegt der Fördersatz zwischen 45 und 90 Prozent. Die Entscheidung zur Projektauswahl nach den in der Regionalen Entwicklungsstrategie festgelegten Kriterien trifft die LAG in einer Mitgliederversammlung im November 2026.
Seit dem 01.06.2026 und bis zum Stichtag 20.10.2026 können sich Bürger, Unternehmen, Vereine, Kommunen um die Förderung von Projekten in der LEADER-Region Obere Havel bewerben. Für eine Bewerbung füllen Sie bitte die Projektbeschreibung aus, die Sie auf der Website www.ile-oberhavel.de finden. Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per E-Mail (ile-treff-oberhavel@web.de) für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.
Was geschieht eigentlich mit den ehemals militärisch genutzten Flächen im Land Brandenburg? Was bedeutet Konversion? Und wie verhält es sich konkret mit der ehemaligen Garnison Vogelsang?
Die Konversion als auf den ersten Blick vorwiegend bauliche und wirtschaftliche Umgestaltung dieser vormals militärisch genutzten Flächen ist eine Herausforderung von historischer Tragweite. „Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen übernahm das Land Brandenburg rund 100.000 Hektar sogenannter WGT-Flächen, die seither Schritt für Schritt einer zivilen Zukunft zugeführt wurden. Heute sind mehr als 90 Prozent dieser Areale erfolgreich umgewandelt und so neue Orte für Wohnen, Wirtschaft, Naturschutz und gesellschaftliches Leben entstanden.“, so Doreen Boßdorf, Sprecherin des FOKUS Netzwerk für Konversion im Land Brandenburg und Bürgermeisterin der Gemeinde Niedergörsdorf. Um allen Interessierten eine lebendige Plattform für Austausch, Inspiration und gemeinsame Verantwortung zu bieten, wird jährlich das Veranstaltungsformat „Konversionssommer“ durchgeführt. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg geförderte und durch die Brandenburgische Boden GmbH und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unterstützte Reihe möchte in Vorträgen, Exkursionen und Projektvorstellungen sichtbar machen, wie viel bereits erreicht wurde und welche anspruchsvollen Aufgaben, insbesondere bei belasteten oder denkmalgeschützen Flächen, noch vor den jeweiligen Akteuren liegen.
In diesem Jahr laden auch gleich zwei Veranstaltungen in Zehdenick dazu ein, die ehemalige Garnison Vogelsang zu entdecken, und zu erfahren, welche Maßnahmen der Konversion dort vorgesehen sind. So sind Interessenten zunächst am Donnerstag, den 18. Juni 2026, um 19:00 Uhr in die Klosterscheune im Domänenweg 1 eingeladen. In einem spannenden Vortrag umreißt Markus Hennen die Themen „Konversion im Land Brandenburg und Renaturierung der ehemaligen Garnison Vogelsang“, um im Anschluss daran mit den Besuchern ins Gespräch zu kommen.
Am Samstag, den 22. August 2026, findet mittlerweile schon traditionell eine Radtour anlässlich des Tags der Offenen Konversionsfläche statt. Um 10:00 Uhr lädt Mario Hoffmann zu seiner geführten Radexkursion durch das Areal der früheren Kaserne und dem Raketenlager in Vogelsang ein. Treffpunkt ist der Burgwaller Weg 1A hinter dem Bahnübergang in Vogelsang. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis zum 14. August 2026 bei Markus Hennen unter Telefon 0177 4598748 oder per E-Mail an hennen.m@gmx.de gebeten. Wer sich vielleicht noch unsicher ist, was einen inhaltlich erwartet, oder einfach vorab stöbern möchte, kann sich gern in den von Mario Hoffmann engagiert zusammengetragenen Informationsschatz einlesen. Besuchen Sie hierzu einfach seine Webseite www.heimatgalerie.de.
Übrigens, das Motto des diesjährigen 29. Konversionssommers lautet „Neues Land ohne Krieg“. Nicht ohne Grund, denn unter selbem Titel hat das Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e.V. (IRS) vor Kurzem die Ergebnisse eines Forschungsprojekts zu der über 30jährigen Geschichte der Konversion im Land Brandenburg anschaulich in Text, Bild und Ton im Internet aufbereitet. Weitere Informationen und Hinweise zum Konversionssommer 2026 finden Sie im Flyer, den wir auf der Webseite der Stadt Zehdenick unter Veranstaltungen hinterlegt haben.
Wer hat es eigentlich nicht schon einmal erlebt: Steht zwar der Sommer noch in den Startlöchern, kommen hier und da schon die ersten Überlegungen auf, was man in der Adventszeit so machen könnte. Vorfreude ist ja bekanntermaßen die schönste Freude. Und in diesem Jahr könnte ein Lebendiger Adventskalender die Vorweihnachtszeit zusätzlich mit einer Prise Spannung versehen.
Aber was ist eigentlich ein Lebendiger Adventskalender und wie soll dieser für Zehdenick funktionieren? Die Grundidee kann ganz einfach zusammengefasst werden: Wie bei einem klassischen Adventskalender werden die Tage bis Weihnachten gezählt, lebendig wird die Gestaltung durch Menschen. Sie treffen sich an verschiedenen Orten in der Stadt, den „Fenstern“, und erfreuen sich an kleinen, einfachen Aktionen, die für diesen Tag vorbereitet sind. Und ganz nebenbei lädt es zum Entdecken der Stadt ein. Die „Gastgeber“ der jeweiligen Fenster können Vereine, Unternehmen, engagierte Einzelpersonen oder Personengruppen, Künstler und andere kreative Köpfe sein, der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt.
Angeregt von Andreas Domke soll das Konzept in diesem Jahr in Zehdenick zum Leben erweckt werden. Um die Einheimischen sowie Besucher an insgesamt 17 Terminen zu einer geselligen Auszeit vom Alltag einzuladen, werden Gastgeber in der Innenstadt, der Kernstadt oder den Ortsteilen gesucht. Wie bei einem regulären Adventskalender öffnet jeweils einer dieser Gastgeber sein „Fenster“ und präsentiert eine Kleinigkeit. Egal ob gesangliche, tänzerische oder musikalische Darbietung, das Vorlesen einer Geschichte oder das Vortragen von Texten, eine kleine Ausstellung künstlerischer Werke oder einfach nur eine gemeinsame Gesprächsrunde zu einem zur Jahreszeit passenden Thema – die Vielfalt der Ideen der Gastgeber erzeugen eine spannende Mischung.
Geöffnet werden sollen die „Fenster“ an den jeweiligen Wochentagen Montag bis Freitag im Dezember zu einer festen Uhrzeit am späten Nachmittag bzw. frühen Abend. Die Darbietung soll dabei einen Zeitrahmen von 15 bis 20 Minuten betragen.
Wer sich vorstellen kann, diese Aktion aktiv zu unterstützen, meldet sich bitte bis zum 30. Juni 2026 bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Zehdenick. Nutzen Sie hierzu gern das persönliche Gespräch mit Frau Simone Kolbe oder kontaktieren Sie sie telefonisch unter 03307 4684 231, per E-Mail an s.kolbe@zehdenick.de oder schriftlich an die Wirtschaftsförderung mit dem Stichwort „Lebendiger Adventskalender“.
Die Grundidee der „Essbaren Stadt“ ist natürlich nicht erst gestern neu entstanden. In vielen Regionen gibt es bereits Initiativen, in denen Naschbeete zur breiten Verfügung platziert sind, Alleen oder Flächen mit Obstbäumen zur kleinen Stärkung zwischendurch dienen dürfen oder Streuobstwiesen gemeinschaftlich genutzt werden. Dafür müssen mitunter gezielte Pflanzungen und die entsprechende Pflege organisiert und koordiniert, Angebote kartiert, aufbereitet und öffentlich bereitgestellt sowie Informationen zu Pflanzenarten und deren Nutzen gezielt an den Standorten verfügbar gemacht werden. Wie bereits in der Januar-Ausgabe angedeutet möchte sich das Projekt JUT ESSEN gemeinsam mit Fürstenberg/Havel, Gransee und Zehdenick dem Thema „Essbare Städte“ unter dem Titel „kostbar“ annähern. Hierbei gilt es, einerseits mögliche Gemeinsamkeiten zu übertragen und so die Region miteinander zu verbinden, andererseits dennoch die Individualität der einzelnen Orte herauszustellen. Wie das erfolgen kann, wird selbstverständlich berichtet, denn die Umsetzung von Ideen ist ein ständiger, sich mitunter wandelnder Prozess. Seien Sie also gespannt!
Kann man Zehdenick als „Essbare Stadt“ eigentlich auch anders interpretieren, quasi neu denken? Über den Grundgedanken der Anpflanzung von Beerensträuchern oder der Kennzeichnung von Streuobstwiesen hinausgehend? Denn Essen ist doch weit mehr als reine Nahrungsaufnahmen: Es verbindet, erzählt Geschichten, lädt zum Experimentieren ein oder überliefert Traditionen. Kurz gesagt, Essen kann die Wahrnehmung eines Umfeldes prägen. Warum also nicht einfach an diesem Verständnis anknüpfen. Mit welchen Gerichten, gastronomischen Einrichtungen, Orten zum Verweilen und Genießen oder Angeboten, die regelmäßig zum Entdecken oder einfach nur zum Wohlfühlen einladen, verbinden Sie eigentlich Zehdenick? Gibt es eine spezielle Speise, bei deren Namen Ihnen Zehdenick in den Kopf kommt? Oder erzählen Sie gern von einem Lokal, mit dem bestimmte Erfahrungen und Erinnerungen verbunden sind? Oder diesen einen Laden oder Marktstand, den man unbedingt besuchen muss? Was gibt es vielleicht nicht mehr, was aber nicht in Vergessenheit geraten darf? „Egal, ob in Zehdenick aufgewachsen, zugezogen oder Besucher der Stadt, jedem fällt sicherlich mindestens eine Sache ein, die er mit dem Thema Essen verbindet.“, so Simone Kolbe aus der Wirtschaftsförderung der Stadt Zehdenick. Berichten Sie gern davon, was aus Ihrer Sicht Zehdenick prägt oder auszeichnet. Helfen Sie mit, Ideen und Formate zu entwickeln und umzusetzen. Senden Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „kostbar“ an s.kolbe@zehdenick.de. Bevorzugen Sie einen schriftlichen Beitrag, so richten Sie diesen an die Wirtschaftsförderung und vermerken das Stichwort „kostbar“ darauf. Natürlich können Sie auch anrufen oder im persönlichen Gespräch Ihre Erlebnisse und Eindrücke mitteilen. „Um möglichst viele Anregungen zu erhalten, erzählen Sie doch auch Ihren Mitmenschen von der Idee. Wir freuen uns auf interessante, vergnügliche und vielfältige Geschichten aus Zehdenick und dem ganzen Land. Lassen Sie uns gemeinsam Impulse setzen und Zehdenick als „Essbare Stadt“ neu denken!“
Papierführerscheine (graue und rosa Führerscheine), die vor 1999 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaber nach Jahrgängen gestaffelt umzutauschen:
| Geburtsjahr des Inhabers | Umtauschfrist |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Erteilungsdatum des Dokuments (Ziffer 4a auf der Vorderseite) gestaffelt:
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Der Umtausch des Führerscheins kann sowohl im Einwohnermeldeamt Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick als auch bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel, Adolf-Dechert-Straße 1 in 16515 Oranienburg, beantragt werden.
Alle vorhandenen Besitzstände werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen.
Zur Beantragung im Einwohnermeldeamt sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins einschließlich des Direktversandes durch die Bundesdruckerei beträgt 32,82 Euro (Zahlung in bar oder mit EC-Karte möglich). Der neue Kartenführerschein wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller direkt nach Hause zugesandt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich dazu bitte telefonisch (03307/4684-150) oder per Mail (ewma@zehdenick.de) an das Einwohnermeldeamt!
Wer kennt es nicht: Ist es notwendig, Angelegenheiten beim Amt zu erledigen, muss man meist persönlich im Rathaus erscheinen, Sprechzeiten beachten oder mit aufwendigen Vollmachten arbeiten. Seit dem 1. November 2025 gehören manche Schritte für einige solcher Vorgänge der Vergangenheit an. Mit der Einführung des „Digitalen Rathauses“ können die ersten Dienstleistungen nun unabhängig von Öffnungszeiten online beantragt werden.
Im Zusammenspiel mit der Erarbeitung der digitalisierten Formulare selbst wurde abgewogen, welche Leistungen man möglicherweise in einem Vorgang bündeln und wie man Anträge übersichtlicher gestalten kann. Im Ergebnis werden im ersten Schritt zukünftig insgesamt 19 Leistungen in lediglich neun verschiedenen Onlinediensten angeboten. Konkret handelt es sich um die folgenden Vorgänge:
1. Sondernutzung einer Verkehrsfläche
Sondernutzung von Straßen und Erlaubnis bei Baumaßnahmen beantragen
Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
2. Kita und Hort
Kind im Hort anmelden
Kind in der Kita anmelden
3. Hundehaltung
Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Hund steuerlich und ordnungsbehördlich anmelden
4. Vergabe einer Hausnummer
Festsetzung und Hausnummer beantragen
5. Gewerbe
Gewerbe abmelden
Gewerbe anmelden
Gewerbe ummelden
6. Urkunden
Eheurkunde beantragen
Geburtsurkunde beantragen
Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
7. Baumfällung
Erteilung einer Baumfällgenehmigung beantragen
8. Lärm
Anzeige zur Aufnahme einer Lärmbelästigung
9. Veranstaltung/Traditionsfeuer/Feuerwerk
Abbrennen eines Lagerfeuers/eines Brauchtumsfeuers (bspw. Osterfeuer) beantragen
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen beantragen
Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke beantragen
Neben der zeitlichen und räumlichen Flexibilität bietet das „Digitale Rathaus“ noch weitere Vorteile. So sind z.B. dem jeweiligen Vorhaben die relevanten Informationen direkt zugeordnet, damit man bei Bedarf die wesentlichen Bestimmungen nachlesen kann. Oder, während der Bearbeitung des Antragsformulars werden Sie an den dafür vorgesehenen Stellen durch Auswahlmöglichkeiten zu den nächsten notwendigen Angaben gelenkt. Müssen Sie möglicherweise noch Informationen zum Ausfüllen des Formulars einholen oder abgleichen, können Sie den Vorgang unterbrechen und im Zweifel fortsetzen. Unterlagen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, werden von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern gezielt angefragt. Die Vorgänge erreichen die betreuende Stelle innerhalb der Stadtverwaltung direkt; Verzögerungen durch Postzeiten, Vertretungen, undeutliche oder personenbezogene Kennzeichnung o.Ä. werden so deutlich reduziert. Waren bisher Anträge an zwei verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu stellen, entfallen einige Zusatzschritte und können nicht übersehen werden. Als Beispiel hierfür kommt vielen Hundehaltern sicherlich sofort die An- und Abmeldung des geliebten Haustieres in den Sinn. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Nutzung veralteter Formulare, die man noch zu Hause hatte, stark verringert.
Damit der Zugang zu den gesuchten Vorgängen ebenfalls einfach erfolgt, werden zwei verschiedene Möglichkeiten angeboten. Beide Alternativen erreichen Sie über die Startseite der städtischen Website. Sind Sie sich beispielsweise unsicher, ob das benötigte Formular bereits digital verfügbar ist, nutzen Sie wie gehabt das Formularcenter. Dort werden Sie in dem gewählten Vorgang auf das Formular im „Digitalen Rathaus“ verwiesen. Ist es dort noch nicht verfügbar, erhalten Sie es wie gehabt als Download, der nach seiner Bearbeitung separat eingereicht werden muss. Oder Sie gehen direkt in das Digitale Rathaus und nutzen die dort verfügbaren Funktionen zur Suche.
Die Nutzung der Bund ID ist bereits möglich, aber derzeit nicht zwingend erforderlich. Sollten regelmäßige Anträge notwendig sein, ist diese als Erleichterung vielleicht durchaus eine Überlegung wert.
Seit dem 5. Oktober 2025 gilt eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen: Die Banken müssen prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt, bevor eine Überweisung freigegeben wird.
Das sogenannte "Verification of Payee"-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Damit sollen Betrug und Fehlüberweisungen zukünftig vermieden werden. Nur wenn Name und IBAN zusammenpassen, können Zahlungen reibungslos und pünktlich ausgeführt werden. Dabei werden bei Überweisungen die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den Daten abgeglichen, die bei der Bank des Zahlungsempfängers gespeichert sind.
Bitte beachten Sie daher, dass dies für Zahlungen an die Stadt Zehdenick bedeutet: Als Zahlungsempfänger darf ausschließlich Stadt Zehdenick eingetragen werden. Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt und automatisch zurückgesandt.
Die komplette Mitteilung unter Angabe der geltenden Bankverbindungen können Sie im amtlichen Teil des Amtsblattes Oktober 2025 sowie unter den Bekanntmachungen nachlesen.